Paulus-Gemeinde
Berlin-Neukölln
Der Vorstand sucht Mitglieder
Die Gemeinde lebt vom Ehrenamt. Eins der Ehrenämter in der
Gemeinde ist der Dienst im Vorstand. Laut unserer
Gemeindeordnung (III § 8) sind die Kirchenvorsteher im
besonderen Maße für das geistliche Leben in der Gemeinde
und die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben verantwortlich.
Als Mitarbeiter des Pfarrers unterstützen sie ihn in seinem
Dienst.
Aber was steckt eigentlich dahinter? Um die Hemmschwelle
vielleicht etwas zu senken, die Übernahme dieser Aufgabe in
Betracht zu ziehen, möchte ich als neuestes Mitglied des
Vorstandes unsere Arbeit kurz darstellen. Im Gemeindebrief ist
zu sehen ist, dass der Vorstand einmal im Monat tagt. Ja, das
gehört dazu, und auch beim Protokoll schreiben ist jeder mal
dran. In den Sitzungen werden aktuelle Themen aus der
Gemeinde besprochen, Dinge, die das Haus betreffen
(Sanierungsbedarf, Nachmieter, Hausverwaltung) und die
Planung und Organisation von Veranstaltungen; Absprachen
werden getroffen, über Finanzen entschieden und vieles mehr
bedacht. Jeder kann sich mit seiner Meinung einbringen, es wird
diskutiert und schließlich gemeinsam Entscheidungen getroffen.
Es kommt auch vor, dass zwischen den Sitzungen per Mail
kurzfristig Informationen weitergegeben, Meinungen eingeholt
und Absprachen getroffen werden. Eine weitere Aufgabe, in der
man uns Vorsteher regelmäßig sieht, ist der Küsterdienst. So
sind wir für die Gemeindemitglieder sichtbar und haben
regelmäßig Kontakt mit ihnen. Alle Vorsteher können, auch
außerhalb des Küsterdienstes, jederzeit angesprochen werden.
Einmal im Jahr findet ein Klausurtag statt, an dem man sich
nochmal intensiver mit wichtigen Themen auseinandersetzen
kann.
Seitdem ich im Vorstand bin, habe ich einen besseren Einblick,
was nötig ist, damit es in der Gemeinde gut läuft. Ich kann
manches besser nachvollziehen, kann meine Meinung
einbringen und kann aktiv mit meinen Stärken das
Gemeindeleben mitgestalten. Je mehr Mitglieder im Vorstand
sind, desto vielfältiger sind die Meinungen und Interessen, die
vertreten werden. Zusätzlich verteilen sich die Aufgaben auf
mehr Schultern. Gemeinsam mit dem Pastor ist der Vorstand
dafür verantwortlich, die Gemeinde im Sinne des christlichen
Glaubens anzuleiten, zu gestalten und mögliche
Entscheidungen zu treffen oder auf Gemeindeebene dafür
Gemeindeversammlungen zu beschließen und vorzubereiten.
Aktuell brauchen wir in diesem Jahr noch mindestens zwei neue
Mitglieder für den Vorstand. Auch im kommenden Jahr zeichnet
sich ein Nachbesetzungsbedarf ab. Wer Interesse hat, entweder
in diesem Jahr oder in Zukunft im Vorstand mitzumachen, darf
sich gern bei den Vorstehern oder auch direkt bei Pastor Mader
melden. Wir freuen uns über jeden, der unseren Vorstand
ergänzt und sich mit einbringen möchte.
R. Sch.
Haushalt 2024 ausgeglichen – Ausblick zur
Finanzierung der Paulus-Gemeinde
Im vergangenen Jahr wies das Balkendiagramm im
Gemeindebrief, das den Stand der eingenommenen Beiträge
und Spenden darstellt, über lange Zeit ein deutliches
Zurückbleiben hinter der Prognose aus. Eine solche
Entwicklung des Haushalts hat es auch schon in früheren
Jahren gegeben. Es ist ein beunruhigendes Zeichen dafür, dass
trotz der ungebrochenen Bereitschaft der Glieder unserer
Gemeinde, zu deren Finanzaufkommen beizutragen, gewisse
Grenzen der Leistungsfähigkeit und/oder der
Leistungsbereitschaft erreicht sind. Letztlich verdanken wir den
Ausgleich des Haushalts fast jedes Jahr der großzügigen
Reaktion auf den sogenannten Sonderopferbrief, der fast
regelmäßig auf den Abschluss des dritten Quartals folgt. Allen
Gebern, nicht nur denen des Sonderopfers, sei herzlich für ihre
Gaben gedankt! Das gilt nicht nur für Geldbeiträge, Kollekten
und Spenden, sondern auch für die vielen Sachspenden, die
viele im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Funktionen einbringen!
Die Abrechnung solcher Belege ist für die Aufstellung des
Haushalts wichtig, weil sie transparent macht, welche Kosten
anfallen.
Der größte Posten im Haushalt ist die Umlage für die
Allgemeine Kirchenkasse (AKK), die insgesamt für den Erhalt
unserer Kirche jedes Jahr etwa 10 Millionen Euro benötigt.
Aufgrund der allgemeinen Lohnentwicklung, der steigenden
Zahl der Ruheständler und Versorgungsleistungen wachsen die
Personalkosten stetig an. Dem lässt sich durch ein
Abschmelzen des Stellenplans nur langfristig begegnen. In der
Vergangenheit hat der Kirchenvorstand deshalb die Umlage
immer wieder entsprechend auf inzwischen 104.500 Euro
angepasst. Das ist einer der höchsten Umlagebeträge im
Kirchenbezirk, obwohl wir weder von der Zahl der konfirmierten
Glieder noch von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an der
Spitze der Gemeinden liegen. Die Entwicklung in der Paulus-
Gemeinde aufgrund des Verlusts einiger leistungsstarker Geber
und der Altersstruktur lässt Anpassungen des Umlagebetrags
nur noch in bescheidenem Ausmaß zu.
In der SELK wird keine Kirchensteuer erhoben. Sie finanziert
sich aus Beiträgen ihrer Glieder und Spenden. Nachhaltigkeit
und Angemessenheit des Geberverhaltens sind deshalb
unerlässlich. Das wirft die Frage auf, wie man den
angemessenen Kirchenbeitrag bemisst. In § 5 der
Gemeindeordnung heißt es: „Die Glieder der Gemeinde sind
nach Gottes Wort verpflichtet, zur Erfüllung der kirchlichen und
gemeindlichen Aufgaben mit Beiträgen, Spenden und Kollekten
freiwillig und in angemessener Höhe beizutragen.“ Die
Bemessung geschieht demnach in Eigenverantwortung vor
Gott. Die folgenden Ausführungen sind deshalb nur eine
Hilfestellung. Einen Anhalt für den eigenen Beitrag liefert die
„ersparte“ Kirchensteuer, die in Berlin 9 v. H. der Lohnsteuer auf
das Einkommen beträgt. Wer dies nicht von seinen
Einkommensnachweisen ausgehend berechnen kann, mag als
Faustregel 3 v. H. des Bruttoeinkommens bzw. 5 v. H. des
Nettoeinkommens ansetzen und danach beurteilen, inwiefern
der geleistete Kirchenbeitrag der eigenen wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit entspricht.
Es ist aber nicht mehr als eine Faustregel; jeder hat seine
Vorstellungen und Verpflichtungen. Eine gelegentliche Prüfung
anhand von Brutto und Netto mag jedoch den Blick dafür
schärfen, inwiefern bisher und seit langem in gleicher Höhe
entrichtete Beiträge noch angemessen sind. Vielleicht ist eine
Anpassung eines Dauerauftrags an ein gestiegenes Einkommen
geboten. Bitte nehmen Sie diesen Artikel zum Anlass, Ihren
Beitrag zu überprüfen. Wünschenswert wäre, wenn das
Beitragsaufkommen so ergiebig wäre, dass am Jahresende
nicht auf ein Sonderopfer vertraut werden muss. Die
Aufforderung zu einer Abgabe aus besonderem Anlass verliert
ihren Charakter, wenn sie regelmäßig notwendig ist, um den
Haushalt in Ausgleich zu bringen.
Natürlich bedeutet die Zahlung angemessener Kirchenbeiträge
nicht, dass Spenden nach der individuellen Leistungskraft nicht
willkommen oder entbehrlich sind. Die Gemeinde ist
außerordentlich dankbar dafür, dass es hin und wieder Einzelne
gibt, die durch hohe Spenden dazu beitragen, dass wir etwa
unsere Räume und Einrichtungen dauerhaft zweckgerecht und
wohnlich unterhalten und gestalten können. Wir sind auf solche
Gaben angewiesen, wenn es um außerplanmäßige
Anschaffungen oder Ersatzbeschaffungen geht. Herzlichen
Dank und Gottes Segen für solche Zuwendungen und die
Bereitschaft, in dieser Weise nach Kräften zu geben! Die
Bezieher höherer Einkünfte sollten im Übrigen stets die
steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden als Sonderausgaben
im Blick behalten; mitunter bleibt nach einer
Steuerrückerstattung dann nur ein relativ kleiner wirtschaftlicher
Aufwand übrig, mit dem man viel für das Auskommen der
Gemeinde bewirkt hat.
C. B.
aktuell - Aus dem Gemeindebrief